Sträter Life Science GmbH berät Sie zur 25. Betäubungsmittel - Änderungsverordnung
mit Herrn Dr. Kleinert als wissenschaftlichen Sachverständigen
Am 18. Mai 2011 tritt die 25. Betäubungsmittel-Änderungsverordnung in Kraft.
Diese Verordnung regelt neu die Verfügbarkeit betäubungsmittelhaltiger Schmerzmittel in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung und die Versorungung in Hospizen. Ziel ist es die Voraussetzungen für eine unverzügliche Schmerzmittelbehandlung in Akutsituationen zu verbessern.
Zudem werden die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes in der Position "Cannabis" geändert. Somit dürfen zukünftig cannabishaltige Fertigarzneimittel hergestellt und nach entsprechender klinischer Prüfung und Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte von Ärzten verschrieben werden.
Wir beraten Sie gerne zu dieser 25. BtM-Änderungsverordnung und zu allen Fragen rund um das Betäubungsmittelgesetz, insbesondere
Die kompetenten Experten aus Industrie und Behörde der Sträter Life Science GmbH gestalten für Sie In-House-Schulungen, die den spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens gerecht werden.
Als wissenschaftlicher Sachverständiger steht Ihnen Herr Dr. Winfried Kleinert zur Verfügung. Er war nahezu 20 Jahre Mitarbeiter der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, die er bis Ende 2009 geleitet hat.
Diese Verordnung regelt neu die Verfügbarkeit betäubungsmittelhaltiger Schmerzmittel in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung und die Versorungung in Hospizen. Ziel ist es die Voraussetzungen für eine unverzügliche Schmerzmittelbehandlung in Akutsituationen zu verbessern.
Zudem werden die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes in der Position "Cannabis" geändert. Somit dürfen zukünftig cannabishaltige Fertigarzneimittel hergestellt und nach entsprechender klinischer Prüfung und Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte von Ärzten verschrieben werden.
Wir beraten Sie gerne zu dieser 25. BtM-Änderungsverordnung und zu allen Fragen rund um das Betäubungsmittelgesetz, insbesondere
- zu den Besonderheiten bei Herstellung, Handel, Forschung, Entwicklung, Erwerb, Einfuhr und Ausfuhr sowie Lagerung und Sicherungsmaßnahmen
- zur Kennzeichnung, Werbung und Vernichtung von Betäubungsmitteln
- zum Grenzüberschreitenden Betäubungsmittelverkehr, Betäubungsmittel-Binnenhandel und Außenhandelsverordnung, Ausfuhr und Genehmigungsverfahren.
Die kompetenten Experten aus Industrie und Behörde der Sträter Life Science GmbH gestalten für Sie In-House-Schulungen, die den spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens gerecht werden.
Als wissenschaftlicher Sachverständiger steht Ihnen Herr Dr. Winfried Kleinert zur Verfügung. Er war nahezu 20 Jahre Mitarbeiter der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, die er bis Ende 2009 geleitet hat.
